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Rechtsanwalt Strafrecht – Filesharing – kein Kavaliersdelikt -

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Strafrecht – Es gehört nach wie vor zum Alltag, dass in großem Stile im Internet unter dem Deckmantel der vermeintlich bestehenden Anonymität Dateien, Filme und Programme im Wege des sog. Filesharings getauscht werden. Was die wenigsten wissen: Es droht hier nicht nur erheblicher Schadensersatz, sondern sogar Kriminalstrafe.

Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
Rechtsanwalt Frankfurt, Anwalt Offenbach, Arbeitsrecht

Das illegale Tauschen, Hochladen und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten, stellt stets eine Urheberrechtsverletzung dar.

Längst haben vor allem die Musikindustrie und die Filmindustrie schlagkräftige Teams gebildet, die täglich auf die Suche nach Urheberrechtsverstößen im Web gehen. Der Verursacher wird mittels besonderer Software nach der Adresse und einem hashcode ermittelt. Durch Auskunftsverlangen gegenüber den Serviceprovidern gelangen die Ermittler dann meist auch an die Daten des Anschlussinhabers, von dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen wurde.

Es erfolgt dann meist eine Abmahnung unter Geltendmachung von Schadensersatz und Forderung nach einer strafbewehrten UInterlassungserklärung. An dieser Stelle sollte stets ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, sind die Unterlassungserklärungen doch meist zu weitgehend und können die Ersatzansprüche auch oft mit zutreffender Argumentation abgewehrt werden.

Darüber hinaus liegt dann aber meist auch eine Straftat gem. § 106 I UrhG vor. Werden gar pornografische Inhalte verbreitet, kann auch noch eine Strafbarkeit nach § 184 StGB bestehen.

Werden mehrere Filme und Daten getauscht, liegen grundsätzlich auch mehrere Straftaten vor, die allesamt geahndet werden können. Geldstrafen von mehreren tausend Euro sind hier keine Seltenheit.

So sah das Amtsgericht Augsburg in einem Fall, in dem der Täter 24 Pornofilme getauscht hatte, eine Geldstrafe von 4.500 Euro als angemessen an.

Das Problem an dieser Stelle war, dass der Täter sich vorschnell geständig eingelassen hatte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, in solchen Fällen von Anfang an rechtskundige Beratung einzuholen. Denn meist kann nicht ermittelt werden, wer genau die Handlungen am Computer überhaupt vorgenommen hat.

Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen des Urheberrechts und des Strafrechts!

Kanzlei Sachse – Rechtsanwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Offenbach, Rechtsanwalt Strafrecht

Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleistandorten in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der gesamten Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt am Main, Langen (Hessen), Offenbach am Main, Dreieich, Erzhausen, Rödermark, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Heusenstamm, Dietzenbach, Mühlheim, Eschborn, Bad Vilbel, Kelsterbach, Oberursel, Seligenstadt und Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets spezialisierte Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, bilden sich ständig fort und nehmen sich Zeit für jeden Einzelfall.

Unsere Rechtsanwälte decken als Team ein umfassendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab. Wir erweitern unseren Radius ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unser Hauptsitz in Langen wurde nach DIN EN ISO für besonderes Büromanagement zertifiziert.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten, Autokaufrecht
das Strafrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das Sozialrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse

Inhaber RA Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
T: 06103-2707599
F: 06103-2707598

Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
T: 069-78087482
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August Bebel Straße 29
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